Honorar
Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung.
Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs-
und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Erstellung eines Gutachtens:
Verkehrswertgutachten:
- Grundbuchauszug
- Baupläne (Baureferat, Gemeinde)
- falls vermietet: Einnahmen-/Ausgabenaufstellung, Mietverträge, letzte Nebenkostenabrechnung
- Baubeschreibung, Flächenberechnungen, Verkaufsprospekt des Bauträgers
- Angaben über das Baujahr
- bei Eigentumswohnungen Wohngeldabrechnung, Grundrissplan, Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, eventuell Teilungserklärung
Mietwertgutachten:
- Angaben bezüglich des Baujahrs, Wohnungsgröße
- bisher bezahlte Miete
- Mietvertrag (bei Sammelgutachten einen typischen Vertrag und Verträge mit Besonderheiten)
- falls vorhanden Grundrissplan
- Mietbegriff
- Zeitpunkt der letzten Mietanpassung